lic. iur. Heinz T. Stadelmann, Fürsprecher

Honorar

Honorar

Grundsätzlich erbringen wir unsere Dienstleistungen nach Aufwand. Je nach Aufgabenstellung kommt ein Honoraransatz von CHF 200.00 bis CHF 350.00 zur Anwendung. Hinzu kommen eine Pauschale für Kleinspesen von 4% sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Auslagen sind separat zu vergüten. In der Regel werden Kostenvorschüsse verlangt.

Kostenvorschüsse sind sofort zu bezahlen. Für Honorarrechnungen gilt eine Zahlungsfrist von 20 Tagen.


Vollmacht

Im Rahmen der Auftragserteilung stellt uns der Klient eine Vollmacht aus. Dadurch sind wir berechtigt, in seinem Namen zu handeln und ihn vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten zu vertreten. Die Vollmacht ist beschränkt auf das entsprechende Auftragsverhältnis.

Vollmacht.pdf [48 KB]


Honorarvereinbarung

Der Honoraransatz wird grundsätzlich vorgängig im Rahmen einer Honorarvereinbarung abgemacht. Andernfalls werden CHF 250.00 verrechnet.

Honorarvereinbarung.pdf [43 KB]


Rechtsschutzversicherung

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, nehmen Sie zuerst mit der Versicherung Kontakt auf. Die Versicherung orientiert Sie darüber, ob für den Rechtsstreit eine Versicherungsdeckung besteht und ob Sie selber einen Anwalt beauftragen können. Gewisse Versicherungen behalten sich vor, Rechtsfälle (vorerst) durch ihre internen Juristen zu bearbeiten.

Holen Sie bei der Versicherung rechtzeitig eine schriftliche Kostengutsprache ein. Damit verpflichtet sich die Versicherung zur Übernahme der Kosten und es können spätere unangenehme Überraschungen vermieden werden.


unentgeltliche Prozessführung

Bei knappen finanziellen Verhältnissen kann in Zivilprozessen, im Verwaltungsverfahren und für Geschädigte im Strafverfahren unter Umständen die unentgeltliche Prozessführung unter Zuweisung eines Offizialanwaltes verlangt werden. In diesen Fällen übernimmt das Gemeinwesen die Kosten für das Verfahren und die anwaltliche Vertretung. Falls sich später für den Klienten die finanziellen Verhältnisse wieder verbessert haben, kann der Staat diese Auslagen zurückfordern.